Gymnasialklasse am Niedersorbischen Gymnasium - Ü7-Aufnahmeverfahren
Ziele des Besuchs einer Gymnasialklasse ab Klasse 7
- Bildungsgang zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife (AHR)
- gymnasiale Bildungsziele, d.h. vertiefte allgemeine Bildung
- Förderung besonderer intellektueller Fähigkeiten
- Schaffung der Voraussetzungen für Studierfähigkeit
- Entwicklung von Lern- und Leistungsbereitschaft, Selbständigkeit und Motivation
- Förderung von kommunikative Fähigkeiten, Ausdauer und Belastbarkeit
- Entwicklung intellektueller Neugier
Aufnahmevoraussetzungen
- Wichtig ist der Wunsch Ihres Kindes, es wird diese Schule besuchen!
- Fähigkeiten, Leistungen und Neigungen müssen passen:
- Eignung und Bildungsgangempfehlung „AHR“
- Durchschnitt der Noten aus den Fächern Mathematik, Deutsch, erste Fremdsprache, Gesellschaftswissenschaften und Naturwissenschaften im Halbjahreszeugnis der Jahrgangsstufe 6 übersteigt nicht den Zahlenwert von 2,3 (Deutsch und Mathematik mit dreifacher Gewichtung, erste Fremdsprache mit zweifacher Gewichtung sowie Naturwissenschaften und Gesellschaftswissenschaften mit einfacher Gewichtung)
- Will das Kind das Niedersorbische Gymnasium besuchen, müssen die sorbischen/wendischen Besonderheiten anerkannt werden (Fremdsprachenfolge, bilingualer Unterricht)
- Vorkenntnisse in Sorbisch/Wendisch sind aber keine Bedingung für eine Aufnahme
Auswahlverfahren Ü7
Grundsätzlich gilt, dass die aufzunehmenden Schülerinnen und Schüler gemäß § 53 Abs. 5 BbgSchulG i.V.m. § 43 Abs. 2 Sek. I-V über die Eignung für den sechsjährigen Bildungsgang an Gymnasien verfügen.
Der Vorrang der Eignung liegt vor, wenn der Durchschnitt der Noten aus den Fächern Mathematik, Deutsch, erste Fremdsprache, Gesellschaftswissenschaften und Naturwissenschaften im Halbjahreszeugnis der Jahrgangsstufe 6 den Zahlenwert von 2,3 nicht übersteigt.
Hierbei gehen Deutsch und Mathematik mit dreifacher Gewichtung, erste Fremdsprache mit zweifacher Gewichtung sowie Naturwissenschaften und Gesellschaftswissenschaften mit einfacher Gewichtung in die Durchschnittsnote ein.
Übersteigt die Zahl der Anmeldungen für das Niedersorbische Gymnasium Cottbus die Aufnahmekapazität, wird das nachfolgende Auswahlverfahren durchgeführt:
Die Auswahl erfolgt am Niedersorbischen Gymnasium Cottbus nach besonderen Härtefällen gemäß § 53 Absatz 4 BbgSchulG.
Fall A
Aufgenommen werden Schülerinnen und Schüler, wenn der schulische Nachweis anhand des Halbjahreszeugnisses der Klasse 6 über sorbische/wendische sprachliche Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie der dazugehörigen kulturellen Kenntnisse erbracht wird
oder
Eltern bzw. Sorgeberechtigte das Vorliegen dieses auf die Besonderheit der Schule bezogene Aufnahmekriterium im Einzelfall glaubhaft darlegen. Machen Sie bitte in diesem Fall auf dem Anmeldeformular zum Besuch einer weiterführenden Schule der Sek. I auf der Seite 2 das Vorliegen eines besonderen Grundes gem. § 53 Abs. 6 BbgSchulG geltend.
Übersteigt die Anzahl der Anmeldungen von Schülerinnen und Schülern mit nachgewiesenen Vorkenntnissen in der sorbischen/wendischen Sprache und Kultur die freien Aufnahmekapazitäten, wird mit diesen Schülerinnen und Schülern entsprechend der schulrechtlichen Vorschriften ein Auswahlverfahren durchgeführt.
Bepunktet und gewichtet werden die a) Durchschnittsnote des Halbjahreszeugnisses der Klasse 6, b) Punktzahl des gewichteten Durchschnitts gem. § 53 Abs. 5 BbgSchulG, c) Punktzahl aus dem Arbeits- und Sozialverhalten aus dem Halbjahreszeugnis der Klasse 6 und d) Punktzahl aus nachgewiesenen Fähigkeiten und Neigungen.
Fall B
Sollte die Anzahl der aufzunehmenden Schülerinnen und Schüler nicht durch Schülerinnen und Schüler mit schulischen Nachweisen über Sorbisch-/Wendisch-Kenntnisse abgedeckt werden können, so wird mit den Schülerinnen und Schülern ohne Vorkenntnisse der sorbischen/wendischen Sprache und Kultur ein Auswahlverfahren gemäß den schulrechtlichen Vorschriften durchgeführt.
Bepunktet wird in diesem Fall zusätzlich ein Gespräch gem. § 53 Abs. 5 BbgSchulG, zu dem der Schulleiter alle Schülerinnen und Schülern ohne Vorkenntnisse der sorbischen/wendischen Sprache und Kultur einlädt.
Termine im Aufnahmeverfahren
Januar
- Halbjahreszeugnisse
- Anmeldeformulare
Februar
- Abgabe der Anmeldeformulare in der Grundschule
März
- ggf. Probeunterricht
- Beginn des Aufnahmeverfahrens
Juni
- Postausgang der Aufnahmebescheide
Termine im Aufnahmeverfahren für das Schuljahr 2027/28
Schema zum Ablauf Ü7-Verfahren im Schuljahr 2027/28

Zeitplan zum Ü7-Verfahren für das Schuljahr 2027/28

Besonderheiten des Unterrichts am Niedersorbischen Gymnasium als Sorbisch-/Wendische Spezialschule
Jahrgänge 7 bis 10: Bildung von Lerngruppen in den Fächer Sorbisch/Wendisch, Musik und Geschichte entsprechend den Vorkenntnissen in Sorbisch/Wendisch
ggf. Verstärkung des Sprachunterrichts Sorbisch/Wendisch entsprechend dem Niveau der Beteiligten
Übersicht zur Gruppenbildung:
- Gruppe 1 (Leistungs- und Begabungsklasse):
keine Verstärkung des Sorbisch-/Wendischunterrichtes;
- Gruppe 2 (Witaj und sehr gute Fremdsprachenvorkenntnisse aus der Grundschule):
Verstärkung des Sorbisch-/Wendischunterrichtes um 1 Wochenstunde
- Gruppe 3 (gute Fremdsprachenvorkenntnisse aus der Grundschule):
Verstärkung des Sorbisch-/Wendischunterrichtes um 1 Wochenstunde
- Gruppe 4 (ohne bzw. geringe Vorkenntnisse):
Verstärkung des Sorbisch-/Wendischunterrichtes um 2 Wochenstunden.
Bilingualer Sachfachunterricht in Geschichte und Musik:
- in der LuBK sowie in Gruppe 2 schrittweiser Beginn ab Klasse 7
- Gruppe 3 und 4 Beginn ab Klasse 9 mit einer durchschnittlichen Verstärkung von je einer Wochenstunde
Vermeidung einer Überlastung der Schülerinnen und Schüler durch Kontingentstundentafel
Bilingualer Sachfachunterricht in Musik und Geschichte ab Klasse 7
- zweisprachiger Fachunterricht, in dem zunehmend die sorbische/wendische Sprache als Unterrichtssprache Verwendung findet
- Durchführung auf der Grundlage des Rahmenlehrplanes der jeweiligen Fächer und ihrer Didaktik und Methodik
- Anwendung der Fremdsprache Sorbisch/Wendisch als Unterrichtssprache